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Bekenntnis der IMMOFINANZ zum Österreichischen Corporate Governance Kodex im Geschäftsjahr 2007/2008
Der seit 1. Oktober 2002 bestehende Österreichische Corporate Governance Kodex ist ein freiwilliges Selbstregulierungswerk für die verantwortungsvolle Führung und Leitung von Unternehmen, das neben Regelungen des österreichischen Aktienrechts die international üblichen Standards für gute Unternehmensführung enthält. Der Kodex stellt einen Ordnungsrahmen für die Unternehmensleitung und -überwachung zur Verfügung. Zu seinen Zielen zählen die Schaffung transparenter Unternehmensstrukturen, wirksame Unternehmenskontrolle und die Erreichung eines hohen Maßes an Transparenz für alle Anspruchsgruppen (Stakeholder) eines Unternehmens.
| Download Österreichischer Corporate Governance Kodex in der Fassung Juni 2007 |
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Die Regelungen des Kodex unterteilen sich in die folgenden Kategorien:
Legal Requirement (L): Regel beruht auf zwingenden Rechtsvorschriften und muss jedenfalls erfüllt werden
Comply or Explain (C): Regel soll eingehalten werden; eine Abweichung muss erklärt und begründet werden, um ein kodexkonformes Verhalten zu erreichen
Recommendation (R): Regel mit Empfehlungscharakter; Nichteinhaltung ist weder offenzulegen noch zu begründen
Die IMMOFINANZ bekennt sich zur Einhaltung der Regelungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex in seiner gültigen Fassung vom Juni 2007 und fühlt sich im Sinne des Kodex einer verantwortungsvollen, auf nachhaltige und langfristige Wertschöpfung ausgerichteten Leitung des Unternehmens verpflichtet. Darüber hinaus wird besonderes Augenmerk auf die laufende Weiterentwicklung eines effizienten Systems der Unternehmenskontrolle und des Risikomanagements gelegt. So wurde beispielsweise Anfang des Geschäftsjahres 2007/08 die interne Revision als eigene Stabstelle des Vorstands eingerichtet.
Aus aktueller Sicht wird im laufenden Geschäftsjahr 2007/08 nur zu folgenden Regeln des Kodex eine erklärungsbedürftige Abweichung der IMMOFINANZ AG vorliegen:
Regel 38 und 57:
Eine Altersgrenze ist weder für Vorstände noch für Mitglieder des Aufsichtsrates in der Geschäftsordnung oder Satzung vorgesehen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hält die Festlegung von Altersgrenzen nicht für sinnvoll und hat sich daher dagegen ausgesprochen.
Aufgrund des bestehenden Managementvertrages zwischen der IMMOFINANZ und der Constantia Privatbank Aktiengesellschaft sind weiters einige Regelungen des Kodex auf die spezifische Situation der Gesellschaft nicht anwendbar. Dies betrifft die Regeln betreffend die Vergütung des Vorstands (C-Regeln 27-31), da der Vorstand keine Vergütung von der Gesellschaft erhält, sondern die Organe der IMMOFINANZ von der Constantia Privatbank auf Grundlage des Managementvertrages beigestellt werden.
Detaillierte Informationen zum Managementvertrag mit der Constantia Privatbank Aktiengesellschaft enthält der Geschäftsbericht 2006/07 auf den Seiten 30-31.
Weitere Informationen gemäß Österreichischem Corporate Governance Kodex:
C-Regeln 34 und 39
Prüfungsausschuss
Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungsausschuss eingerichtet. Dieser besteht aus den Herren Dr. Helmut Schwager (Vorsitzender und Finanzexperte), Mag. Klaus Hübner und Dr. Guido Schmidt-Chiari. Die die Einrichtung von Ausschüssen und deren Entscheidungsbefugnisse betreffenden Abschnitte der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates sind nachstehend einsehbar.
| Download „Auszug Geschäftsordnung des Aufsichtsrates“ |
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Das Präsidium des Aufsichtsrates, bestehend aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter des Vorsitzenden, ist zur Genehmigung von zustimmungspflichtigen Geschäften in dringenden Fällen befugt. Über derartige Genehmigungen muss anschließend unverzüglich dem Gesamt-Aufsichtsrat berichtet werden.
C-Regeln 53 und 54
Unabhängigkeit des Aufsichtsrates
Nach den Regeln 53 und 54 des Österreichischen Corporate Governance Kodex ist ein Aufsichtsratsmitglied als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen.
Die Aufsichtsratsmitglieder der IMMOFINANZ haben den Vorgaben des Kodex entsprechend auf der Grundlage dieser Generalklausel die in Anhang 1 zum Österreichischen Corporate Governance Kodex angeführten Leitlinien als Kriterien für ihre Unabhängigkeit definiert.
| Download "Leitlinien für die Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern" |
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Jedes Aufsichtsratsmitglied hat in eigener Verantwortung gemäß den festgelegten Kriterien erklärt, ob es unabhängig ist. Die Mitglieder des Aufsichtsrates Dkfm. Michael Kaufmann, Mag. Klaus Hübner und Dr. Guido Schmidt-Chiari erfüllen die vom Aufsichtsrat festgelegten Kriterien und sind daher als unabhängig im Sinne der Regeln 53 und 54 anzusehen. Damit gehört dem Aufsichtsrat eine die Erfordernisse von Regel 54 übersteigende Anzahl an unabhängigen Mitgliedern an.
Evaluierung
Die IMMOFINANZ hat eine freiwillige externe Evaluierung der Einhaltung der Regelungen des Kodex im abgelaufenen Geschäftsjahr 2006/07 durchführen lassen. Die externe Prüfung durch die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft fand keine Umstände, die im Widerspruch zu der vom Vorstand abgegebenen Erklärung zur Beachtung der Bestimmungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex stehen.
| Download "Zusammenfassendes Ergebnis über die Evaluierung der Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex im Geschäftsjahr 2006/07" |
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IMMOFINANZ AG, Der Vorstand
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