Als besonderer Service steht IMMOFINANZ-Aktionären ein Vertreter des IVA Interessenverband für Anleger, Wien, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der a. o. Hauptversammlung der IMMOFINANZ AG am 23. 07.2008 (und bei Bedarf auch am 24.07.2008) zur Verfügung.
Für den Interessenverband für Anleger wird dessen Vertrauensanwältin, Frau Dr. Maria Brandstetter (E-Mail: brandstetter@rechtsberaterin.at, Tel. +43 (1) 513 85 12, Mobil: +43-664-422 35 62 oder Fax: +43 (1) 876 33 43-39) bei der a.o. Hauptversammlung auf Wunsch alle jene Aktionäre vertreten, die ihre Aktien ordnungsgemäß hinterlegt haben, aber nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können.
Die Vertretung ist auf zweierlei Weise möglich:
- Der Aktionär der IMMOFINANZ AG beauftragt seine Depotbank eine Hinterlegungsbescheinigung über die ordnungsgemäße Hinterlegung seiner IMMOFINANZ Aktien direkt auf Frau Dr. Maria Brandstetter, Fremdbesitz, c/o IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, auszustellen und an diese zu senden. In diesem Fall können keine Weisungen erteilt werden und Frau Dr. Brandstetter ist berechtigt, das Stimmrecht nach freiem Ermessen auszuüben (oder durch einen Subvertreter ausüben zu lassen).
- Der Aktionär beantragt bei seiner Depotbank eine Hinterlegungsbescheinigung über die ordnungsgemäße Hinterlegung der Aktien. Auf dieser Hinterlegungsbescheinigung (oder auf einem separaten Blatt) ist Frau Dr. Maria Brandstetter schriftlich mit der Vertretung zu bevollmächtigen. Die Hinterlegungsbescheinigung samt schriftlicher Vollmacht ist dann vom Aktionär an Frau Dr. Maria Brandstetter, c/o IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, zu senden. Weiters kann in diesem Fall der Aktionär Frau Dr. Brandstetter Weisungen erteilen, wie diese (oder allenfalls ein von Dr. Brandstetter bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Ohne Weisung wird Frau Dr. Brandstetter nach freiem Ermessen abstimmen.
Die zur Abstimmung gelangenden Anträge werden von der Gesellschaft auf der Website unter IMMOFINANZ → Investor Relations → Hauptversammlung veröffentlicht, sobald sie Kenntnis davon hat. Da die Hinterlegungsbescheinigung (allenfalls samt Vollmacht) im Original rechtzeitig vor der Hauptversammlung bis spätestens 18. Juli 2008 beim IVA einlangen muss, ersuchen wir die Dauer des Postlaufs zu berücksichtigen. |