Corporate News
09.03.2016

IMMOFINANZ AG gibt erfolgreichen Abschluss des Verkaufs von 10 Millionen BUWOG-Aktien durch ein beschleunigtes Bookbuilding Verfahren bekannt

DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG, NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN BESTIMMT.


IMMOFINANZ AG gibt erfolgreichen Abschluss des Verkaufs von 10 Millionen BUWOG-Aktien durch ein beschleunigtes Bookbuilding Verfahren bekannt



IMMOFINANZ AG („IMMOFINANZ”) gibt die erfolgreiche Platzierung von 10 Millionen Inhaberaktien (die „Platzierungsaktien“) der BUWOG AG (die „Gesellschaft“) bekannt. Die Platzierungsaktien stellen etwa 10% des von der Gesellschaft ausgegeben Aktienkapitals dar. Der Verkaufspreis betrug Euro 17,1 je Aktie, was einem Abschlag von 8,9 % auf den heutigen Börsenschlusskurs entspricht. Das bedeutet einen Brutto-Gesamterlös von etwa Euro 171 Millionen für IMMOFINANZ. Abschluss der Transaktion ist voraussichtlich der 14. März 2016.

Nach Abschluss der Transaktion wird die IMMOFINANZ etwa 28,5 Millionen Inhaberaktien der Gesellschaft halten.


Disclaimer:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist.

Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die hier genannten Wertpapiere werden nicht und wurden nicht gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.

Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere dürfen in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.