Pflichtmeldungen
04.08.2016

Bekanntmachung gemäß § 93 Abs 2 BörseG - Änderung des Stimmrechtsanteils der EG Immobilien Europe Ltd, PHI Finanzbeteiligungs & Investment GmbH

IMMOFINANZ AG: Änderung des Stimmrechtsanteils von EG Immobilien Europe Ltd und PHI Finanzbeteiligungs und Investment GmbH

O1 Group Limited in Bezug auf EG Immobilien Europe Ltd („EG Immobilien Europe“) und CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft in Bezug auf PHI Finanzbeteiligungs und Investment GmbH, Wien („PHI“) haben am 4. August 2016 jeweils in ihrem Namen und auch im Namen der unten jeweils näher erläuterten natürlichen und juristischen Personen gemäß §§ 91 ff BörseG betreffend IMMOFINANZ AG und betreffend die zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse zugelassenen Aktien der IMMOFINANZ AG (ISIN AT0000809058) ("Aktien") wie folgt mitgeteilt:

PHI und EG Immobilien Europe Ltd treten seit 2.8.2016 nicht mehr als gemeinsam vorgehende Rechtsträger gemäß § 1 Nr. 6 Übernahmegesetz auf. Es erfolgt daher keine Zusammenrechnung der von ihnen jeweils gehaltenen Aktien an der IMMOFINANZ AG gemäß § 92 Z 7 Börsegesetz. An der Zahl der von PHI und EG Immobilien Europe Ltd jeweils gehaltenen Aktien ist keine Veränderung eingetreten.

EG Immobilien Europe: 42.800.000 Aktien, entsprechend einem Anteil an den Stimmrechten der IMMOFINANZ AG von 4,39%. EG Immobilien Europe hat damit per 2.8.2016 die 10% und die 5% Schwelle unterschritten.

PHI: 54.805.566 Aktien, entsprechend einem Anteil an den Stimmrechten der IMMOFINANZ AG von 5,62%. PHI damit per 2.8.2016 die 10% Schwelle unterschritten.

Wie bereits in den Gesamtmeldungen vom 06.08.2015 und 10.02.2016 offengelegt, ist EG Immobilien Europe gemäß § 92 BörseG letztlich Herrn Boris Mints, Russland, über EG Real Estate Fund I Limited, Cayman-Inseln, O1 Group Limited, Zypern, Vaulterra Trustees and Corporate Limited, Zypern, MFT Cyprus Trust, Zypern, Mallorn Limited und Asfalot Limited, beide Cayman-Inseln, Maples FS Limited, Cayman-Inseln, Mints Family Trust, Cayman-Inseln (alle in diesem Absatz genannten Personen folgend "O1 Group") zuzurechnen.

Wie bereits in den Gesamtmeldungen vom 06.08.2015 und 10.02.2016 offengelegt, ist PHI gemäß § 92 BörseG letztlich der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Wien, über CA Immo - Rl-Residential Property Holding GmbH, Wien, und CA Immo International Holding GmbH, Wien (alle in diesem Absatz genannten Personen folgend "CA Immo Group") zuzurechnen.

Von O1 Group Limited, auch für EG Immobilien Europe und die übrigen Mitglieder der O1 Group, und CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, auch für PHI und die übrigen Mitglieder der CA Immo Group wurden getrennte Meldungen nach der Transparenzverordnung erstattet.