Ad-hoc Meldungen
15.09.2015

IMMOFINANZ AG gibt Absicht zum Angebot von 5 Millionen BUWOG AG Aktien durch ein beschleunigtes Bookbuilding Verfahren bekannt

DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG, NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN BESTIMMT.

Unter Bezugnahme auf die Ad-hoc Meldungen vom 1. September 2015 der IMMOFINANZ AG („IMMOFINANZ“) über die Einladung zur Angebotsstellung für einen incentivierten Umtausch der Umtauschanleihen, und die Mitteilung vom 8. September, wonach Inhaber von 99,8% des Gesamtnennbetrags der Umtauschanleihen das Angebot angenommen haben, gibt IMMOFINANZ ihre Absicht bekannt, etwa 5 Millionen Inhaberaktien (die „Platzierungsaktien“) der BUWOG AG (die „Gesellschaft“) zu verkaufen. Die Platzierungsaktien umfassen etwa 5% des von der Gesellschaft begebenen Grundkapitals und sind ein Teil der Aktien der Gesellschaft, die der Umtauschanleihe unterlegt sind und unter der Baroption angedient wurden, unter Berücksichtigung von Feedback von Investoren. IMMOFINANZ beabsichtigt, mit dem Platzierungserlös die Zahlungen an die Inhaber von Schuldverschreibungen, die die Barvergütungsoption des Umtauschangebots für die EUR 375 Millionen Umtauschanleihe angenommen haben, teilweise zu finanzieren. Den verbleibenden Teil des Umtauschangebots wird IMMOFINANZ aus bestehender Liquidität finanzieren.

Die Platzierungsaktien werden in einem beschleunigten Bookbuilding-Verfahren (die „Platzierung“) institutionellen Investoren angeboten, das unmittelbar im Anschluss an diese Veröffentlichung gestartet wird. Alle Aktien der Gesellschaft, die von IMMOFINANZ gehalten und nicht in der Platzierung verkauft werden, unterliegen einer 90tägigen Lock-Up Verpflichtung, vorbehaltlich (i) marktüblichen Ausnahmen und (ii) Verpfändungen von Aktien durch den Verkäufer, die Recourse Kredite besichern.

Die endgültige Anzahl der zu platzierenden Platzierungsaktien wird am Ende des Bookbuilding Prozesses festgelegt, und das Ergebnis der Platzierung wird so rasch wie möglich danach verlautbart. 

 

Disclaimer:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist.

Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika.  Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der "Securities Act") verkauft oder zum Verkauf angeboten werden.  Die hier genannten Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß den Vorschriften des Securities Act registriert. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.