Ad-hoc Meldungen
02.02.2016

IMMOFINANZ gibt Ausblick auf Ausschüttungspolitik

• Basisdividende für 2015/16 sowie 2016 jeweils EUR 0,06 je Aktie
• Start eines neuen Aktienrückkaufprogramms 


Nachdem die Firmenbuch-Eintragung der von der 22. ordentlichen Hauptversammlung beschlossenen Kapitalmaßnahmen, die als Basis einer nachhaltigen Dividendenpolitik dienen, nunmehr erfolgt ist, gibt die IMMOFINANZ einen Ausblick auf die geplante Ausschüttungspolitik für das Geschäftsjahr 2015/16 (per 30. April 2016) sowie für das Rumpfgeschäftsjahr 2016 (per 31. Dezember 2016). 

Die Basisdividende für die beiden Geschäftsjahre soll jeweils EUR 0,06 je Aktie betragen. Sollte es – vor allem relevant für das Rumpfgeschäftsjahr 2016 – zu einer deutlichen Erholung der wirtschaftlichen Situation in Russland kommen, kann die Dividende auch höher ausfallen. 

Des Weiteren plant die IMMOFINANZ, erneut einen Aktienrückkauf durchzuführen. So haben Vorstand und Aufsichtsrat mit Beschluss von heute, Dienstag, entschieden, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der 22. ordentlichen Hauptversammlung vom 1.12.2015 gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein weiteres Rückkaufprogramm für eigene Aktien durchzuführen. Aktienerwerbe im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms 1/2016 erfolgen durch die IMMOFINANZ AG oder eine ihrer Tochtergesellschaften. Das Volumen beläuft sich auf bis zu 10 Millionen Stück Aktien, der Rückkauf startet frühestens am 8. Februar 2016 (Bedingungen siehe unten).

Im Zusammenhang mit dem Rückkauf sollen auch eigene Aktien eingezogen werden. So haben Vorstand und Aufsichtsrat der IMMOFINANZ AG beschlossen, sämtliche rund 97,24 Mio. Stück eigene Aktien einzuziehen. Das entspricht rund 9,1% des aktuellen Grundkapitals. 

„Wie angekündigt und mit der erfolgten Eintragung der Hauptversammlungsbeschlüsse sichergestellt, kann die IMMOFINANZ nachhaltige Dividendenzahlungen grundsätzlich unabhängig von politischen oder wirtschaftlichen Sonderfaktoren wie Russland wieder aufnehmen. Bereits in der Vergangenheit haben wir in unserer Ausschüttungspolitik Dividenden und für den Aktionär werterhöhende Aktienrückkäufe kombiniert. Dies hat angesichts des aktuellen Marktumfelds und des hohen Abschlags der Aktie zum Net Asset Value unverändert Gültigkeit“, sagt Oliver Schumy, CEO der IMMOFINANZ. 


Aktienrückkaufprogramm 1/2016

Die Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms 1/2016 sind wie folgt:

Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG: 
1. Dezember 2015

Tag und Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: 
2. Dezember 2015 über Informationsverbreitungssystem gemäß §§ 81a Abs 1 Z 9 iVm 82 Abs 8 BörseG iVm § 11 Veröffentlichungs- und Meldeverordnung

Beginn und voraussichtliche Dauer: 
voraussichtlich 8. Februar 2016 bis 30. April 2016

Aktiengattung: 
Inhaberaktien (ISIN AT0000809058)

Beabsichtigtes Volumen: 
Bis zu 10.000.000 Stück Aktien, entsprechen rund 0,93% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft

Erwerbspreis: 
Preisobergrenze je Aktie (höchster Gegenwert) kumulativ:
(i) 15% über dem durchschnittlichen nach den jeweiligen Handelsvolumina
gewichteten Tages-Schlusskurs der Aktien der vorangegangen 10 Handelstage
an der Wiener Börse; und
(ii) EUR 3,00.
Preisuntergrenze: mindestens EUR 1,00 

Art des Rückerwerbs: 
Erwerb über die Börse 

Zweck des Rückerwerbs: 
Einsatz der eigenen Aktien für Zwecke gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 1. Dezember 2015

Auswirkungen auf Börsezulassungen der IMMOFINANZ-Aktien: 
Keine

Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2002: Die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2002 zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2002 zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufprogramms werden auf der Internetseite der IMMOFINANZ AG (http://www.immofinanz.com/de/investor-relations/aktie/aktienrueckkaufprogramm/) veröffentlicht.

Diese Veröffentlichung ersetzt gemäß § 9 Veröffentlichungsverordnung 2002 die Veröffentlichung nach § 4 Abs 2 Veröffentlichungsverordnung. 

Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von IMMOFINANZ-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von IMMOFINANZ-Aktien anzunehmen.