Corporate News
29.09.2017

IMMOFINANZ AG gibt Annahmequote von 88,6% des ausständigen Volumens der Wandelschuldverschreibung 2018 im Rahmen der incentivierten Wandlungseinladung bekannt

NICHT ZUM VERSAND, ZUR PUBLIKATION UND VERTEILUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN DIE USA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN

IMMOFINANZ AG gibt Annahmequote von 88,6% des ausständigen Volumens der Wandelschuldverschreibung 2018 im Rahmen der incentivierten Wandlungseinladung bekannt

Mit dem Ablaufdatum 27. September 2017, um 19:00 Uhr, der incentivierten Wandlungseinladung vom 20. September 2017 haben Inhaber im Ausmaß von 88,6% der derzeit mit EUR 287,3 Mio. ausstehenden 4,25% nicht nachrangigen unbesicherten Wandelschuldverschreibungen fällig 2018, ISIN XS0592528870 (ursprüngliches Volumen: EUR 515,1 Mio.), Angebote an die Gesellschaft abgegeben. Diese wurden von der Gesellschaft zur Gänze angenommen.

Das ausstehende Nominale der Wandelschuldverschreibungen reduziert sich daher auf rund EUR 32,8 Mio. Die zur Wandlung angemeldeten 61,8 Mio. Stück Wandelschuldverschreibungen begründen Ansprüche zur Lieferung von 76,6 Mio. IMMOFINANZ-Aktien und 4,0 Mio. BUWOG-Aktien. Die IMMOFINANZ wird die derzeit im Bestand befindlichen rund 13,1 Mio. eigenen Aktien zur Bedienung der Wandlungsrechte verwenden und folglich weitere 63,5 Mio. Aktien aus bedingtem Kapital schaffen, was einer Verwässerung der bestehenden Aktionäre um rund 6,0% entspricht.

„Damit haben wir einen wichtigen Schritt für die weitere Optimierung unserer Kapital- und Finanzierungsstruktur getätigt. Unser Netto-Loan-to-Value exklusive Russland wird infolge der incentivierten Wandlung auf deutlich unter 45,0% sinken“, kommentiert Stefan Schönauer, CFO der IMMOFINANZ, die Transaktion. 

Die Abwicklung der Wandlung wird am oder um den 2. Oktober 2017 erfolgen.

Die angeführten Beträge zum ausstehenden Nominale der Wandelschuldverschreibungen fällig 2018, ISIN XS0592528870, beinhalten nicht jene im Nominale von rund EUR 6,5 Mio. von der IMMOFINANZ AG gehaltenen Wandelschuldverschreibungen.


Hinweise und Beschränkungen
Diese Bekanntmachung beinhaltet oder stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten für den Kauf oder die Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Jurisdiktion dar, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung ungesetzmäßig wäre.
Diese Bekanntmachung ist kein Angebot für den Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht angeboten oder verkauft werden, wenn keine Registrierung unter oder eine Ausnahme vom U.S. Securities Act aus 1933 idgF erfolgte. Jedes öffentliche Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika müsste mithilfe eines Prospekts erfolgen, der von der Gesellschaft bezogen werden könnte und detaillierte Informationen über die Gesellschaft und die Geschäftsleitung sowie Jahresabschlüsse enthalten würde. Es erfolgt kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika.
Die Wertpapiere, auf die hier Bezug genommen wird, dürfen nicht in Australien, Kanada oder Japan oder für Rechnung oder zum Nutzen einer in Australien, Kanada oder Japan aufhältigen Person oder einer Person mit einer solchen Nationalität oder Staatsbürgerschaft verkauft werden.