Pflichtmeldungen
21.04.2015

Bekanntmachung gemäß § 93 Abs 2 BörseG - Änderung des Stimmrechtsanteils von PHI Finanzbeteiligungs und Investment GmbH & O1 Group Limited

IMMOFINANZ AG: Änderung des Stimmrechtsanteils von PHI Finanzbeteiligungs und Investment GmbH und O1 Group Limited

O1 Group Limited, Zypern („O1“) und PHI Finanzbeteiligungs und Investment GmbH, Wien („PHI“) haben am 20.04.2015 in ihrem Namen und auch im Namen der unten jeweils näher erläuterten natürlichen und juristischen Personen gemäß §§ 92a Abs 1 iVm 91 ff BörseG betreffend IMMOFINANZ AG und betreffend die zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse zugelassenen Aktien der IMMOFINANZ AG (ISIN AT0000809058) („Aktien“) wie folgt mitgeteilt:

O1 wird von ihrem 100%-Gesellschafter Vaulterra Trustees and Corporate Limited, Zypern, kontrolliert, welcher Treuhänder für den MFT Cyprus Trust, Zypern, ist, welcher gemäß § 92 BörseG Mallorn Limited und Asfalot Limited, beide Cayman-Inseln, zuzurechnen ist. Mallorn Limited und Asfalot Limited werden von Maples FS Limited, Cayman-Inseln, kontrolliert, als Treuhänder für den Mints Family Trust, Cayman-Inseln, welcher gemäß § 92 BörseG Herrn Boris Mints, Russland, zuzurechnen ist (O1 und die in diesem Absatz genannten Personen folgend “O1 Group“).

Zum 20. April 2015 hält O1 12.368.181 Aktien entsprechend einem Anteil von rund 1,15% des Grundkapitals und der Stimmrechte der IMMOFINANZ AG. Mit Ausnahme von O1 hält derzeit kein Mitglied der O1 Group Anteile an IMMOFINANZ AG.

Zum 20. April 2015 hält PHI direkt insgesamt 32.987.566 Aktien, entsprechend einem Anteil von rund 3,07% des Grundkapitals und der Stimmrechte der IMMOFINANZ AG. PHI ist eine indirekte 100%-Tochtergesellschaft der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Wien („CA Immo“). Daher hält CA Immo diese Aktien indirekt über ihre 100%-Tochtergesellschaften RI – Residential Property Holding (FN 248934 f), Wien, und CA Immo International Holding GmbH (FN 248643 b), Wien.

O1 und PHI haben am 25. März 2015 ein freiwilliges Teilangebot gemäß § 4 ff ÜbG an die Aktionäre der IMMOFINANZ AG veröffentlicht („Angebot“). Aufgrund des Angebots sind die von O1 und PHI gehaltenen Aktien bei der Feststellung der Stimmrechtsanteile gemäß § 92 BörseG wechselseitig zuzurechnen.

O1 und PHI wurden am 17. April 2015 von der Annahme- und Zahlstelle informiert, dass bis zum 17. April 2015 Annahmeerklärungen für insgesamt 15.777.617 Aktien, was einem Anteil an den Stimmrechten der IMMOFINANZ AG von 1,47% entspricht, abgegeben wurden (§ 91a BörseG).

Zum 17. April 2015 halten daher jeweils O1, die übrigen Mitglieder der O1 Group und PHI, direkt oder aufgrund der oben erläuterten wechselseitigen Zurechnung, insgesamt gemäß § 91a Abs 7 BörseG 61.133.364 Aktien, entsprechend einem Anteil von rund 5,70% des Grundkapitals und der Stimmrechte der IMMOFINANZ AG, wodurch jeder mit 17. April 2015 die relevante Meldeschwelle von 5% gemäß § 91 BörseG erreicht und überschritten hat.

Diese Meldung wird durch O1 und PHI auch für die übrigen Mitglieder der O1 Group und PHI/CA Immo in einer einzelnen Gesamtmeldung nach der Transparenzverordnung erstattet.