Pflichtmeldungen
14.03.2017

IMMOFINANZ AG: Aktienrückkaufprogramm 1/2017

Veröffentlichung gemäß § 65 Abs 1a AktG, 
§ 82 Abs 9 BörseG iVm § 5 Veröffentlichungsverordnung 2002


IMMOFINANZ AG beabsichtigt, ein Rückerwerbsprogramm für eigene Aktien auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 29.09.2016 gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG durchzuführen. Aktienerwerbe im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 1/2017 erfolgen durch IMMOFINANZ AG oder eine ihrer Tochtergesellschaften.

Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach 
§ 65 Abs 1 Z 8 AktG: 29.09.2016

Tag und Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses:
30.09.2016 über ein Informationsverbreitungssystem gemäß §§ 81a Abs 1 Z 9 iVm 82 Abs 8 BörseG iVm § 11 Veröffentlichungs- und Meldeverordnung

Beginn und voraussichtliche Dauer:
Voraussichtlich 20.03.2017 bis längstens 31.03.2018

Aktiengattung:
Inhaberaktien (ISIN AT0000809058)

Beabsichtigtes Volumen:
bis zu 20 Mio Stück Aktien, entsprechen rund 1,92% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft.

Erwerbspreis:
Als Preisobergrenzen pro Aktie gelten kumulativ:
(i) 15% über dem durchschnittlichen nach den jeweiligen Handelvolumina gewichteten Tages-Schlusskurs der Aktien der vorangegangen 10 Handelstage an der Wiener Börse; und
(ii) EUR 2,92. 
Preisuntergrenze: mindestens EUR 1,00 pro Aktie (anteiliger Betrag am Grundkapital).

Art des Rückerwerbs:
Erwerb über die Börse.

Zweck des Rückerwerbs:
Einsatz der eigenen Aktien für gesetzlich vorgesehene Zwecke und Zwecke gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 29.09.2016.

Auswirkungen auf Börsezulassungen der IMMOFINANZ-Aktien:
Keine

Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig von der Gesellschaft trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 DelVO Rückkaufprogramme (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08.03.2016) einzuhalten hat.

Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2002: Die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2002 zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2002 zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufsprogramms werden auf der Website der IMMOFINANZ AG (http://www.immofinanz.com/de/investor-relations/aktie/aktienrueckkaufprogramm) veröffentlicht.

Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von IMMOFINANZ-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von IMMOFINANZ-Aktien anzunehmen.