Pflichtmeldungen
05.07.2018

IMMOFINANZ AG: Aktienrückkaufprogramm 2018/2019

Veröffentlichung gemäß § 65 Abs 1a AktG, 
§ 119 Abs 9 BörseG 2018 iVm § 5 Veröffentlichungsverordnung 2018


IMMOFINANZ AG beabsichtigt, ein Rückerwerbsprogramm für eigene Aktien auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 11. Mai 2018 gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG durchzuführen. Aktienerwerbe im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2018/2019 erfolgen durch IMMOFINANZ AG oder eine ihrer Tochtergesellschaften.

Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG:
11.05.2018

Tag der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses:

14.05.2018 über ein Informationsverbreitungssystem gemäß §§ 118 Abs 1 Z 9 iVm 1 Z 22 und 119 Abs 9 BörseG 2018 iVm § 2 Verbreitungs- und Meldeverordnung 2018

Beginn und voraussichtliche Dauer:
16.07.2018 bis längstens 31.12.2019

Aktiengattung:
Inhaberaktien (ISIN AT0000A21KS2)

Beabsichtigtes Volumen:
bis zu 9.708.526 Stück Aktien, entsprechen rund 8,66% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft.

Preisgrenzen:

Als Preisobergrenzen pro Aktie gelten kumulativ:

(i) 15% über dem durchschnittlichen nach den jeweiligen Handelsvolumina gewichteten Tages-Schlusskurs der Aktien der vorangegangen 10 Handelstage an der Wiener Börse; und

(ii) EUR 25,30.

Preisuntergrenze: mindestens EUR 1,00 pro Aktie (anteiliger Betrag am Grundkapital).

Art des Rückerwerbs:
Erwerb über die Börse.

Zweck des Rückerwerbs:
Einsatz der eigenen Aktien für Zwecke gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 11.05.2018.

Allfällige Auswirkungen des Rückerwerbsprogramms auf die Börsezulassung der Aktien: Keine

Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig von der Gesellschaft trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 DelVO Rückkaufprogramme (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08. März 2016) einzuhalten hat.

Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: Die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufprogramms werden auf der Internetseite der IMMOFINANZ AG https://www.immofinanz.com/de/investor-relations/aktie/aktienrueckkaufprogramm veröffentlicht.

Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von IMMOFINANZ-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von IMMOFINANZ-Aktien anzunehmen.